November 2021
Bei diesen Allgemeinen Lizenz- und Supportbedingungen handelt es sich um einen Vertrag zwischen dem Nutzer (im Folgenden „Lizenznehmer“ genannt) und der Fette Compacting GmbH (im Folgenden „Lizenzgeber“ genannt), welcher die Nutzung der OSDi LiveGuide Applikation (nachfolgend „App“) durch den Lizenznehmer und die Durchführung der Dienstleistung regelt. Diese Allgemeinen Lizenz- und Supportbedingungen gelten für sämtliche Versionen der App, insbesondere auch für sämtliche Updates, welche die App ergänzen oder ersetzen (nachfolgend „Updates“), wenn nicht diesem Update abweichende Bedingungen beigefügt sind.
Durch Bestätigung dieser Allgemeinen Lizenz- und Supportbedingungen und/oder durch Bestellung, spätestens mit der Installation und Nutzung der App erklären Sie sich mit diesen Allgemeinen Lizenz- und Supportbedingungen und der Datenverarbeitung gemäß der Datenschutzerklärung und dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung (soweit anwendbar) einverstanden. Sie versichern, dass Sie 18 Jahre oder älter sind.
Soweit Sie diesen Bestimmungen nicht zustimmen, sind Sie nicht berechtigt, die App zu installieren und/oder zu nutzen. Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor die Bereitstellung des Dienstes nach eigenem Ermessen zu verweigern.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Lizenzgeber.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers, die von diesen Bedingungen abweichen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn die Bestellung des Lizenznehmers auf der Grundlage seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt ist.
Einsatzzweck der App
Die App ist eine Augmented Reality Support App, mit der die Nutzer direkt kommunizieren (chatten), Dokumente und/oder Bilder austauschen und in einer einer Augmented Reality unterstützten Videokonferenz sprechen können. Sie dient als Kommunikationsplattform zur einfachen und schnellen Unterstützung, wenn technische Probleme an einer vom Lizenzgeber gelieferten Maschine auftreten. Der Lizenzgeber stellt sicher, dass auf seiner Seite geschultes Personal zur Wahrnehmung der Leistungen zur Verfügung steht und dass alle sicherheitsrelevanten Aspekte (einschließlich der Aspekte in dem Dokument „Sicherheitshinweise“) eingehalten werden.
1. Vertragsgegenstand
1.1 Gegenstand des Vertrages ist die App, sonstiges zugehöriges schriftliches Material in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Version sowie die Durchführung des Supports mittels der App. Quellcode, Installations- und Konfigurationsleistungen sind nicht Bestandteil dieses Vertrags.
1.2 Der Lizenznehmer lädt zunächst eine kostenlose Version der App herunter. Für die Verwendung der App ist eine Registrierung notwendig.
1.3 Das Urheberrecht ist Gegenstand dieser Allgemeinen Lizenz- und Supportbedingungen. Hinweise auf Urheberrechte oder auf sonstige gewerbliche Schutzrechte, die sich auf oder in der App befinden, dürfen weder verändert, beseitigt noch sonst unkenntlich gemacht werden.
1.4 Die App steht im Rahmen einer Gastlizenz als zusätzliches Kommunikationsmittel zur telefonischen Service-Hotline zur raschen Fehlerbehebung zur Verfügung. Im Fall einer Supportanfrage entscheidet der technische Kundensupport des Lizenzgebers inwieweit der Einsatz der App sinnvoll ist. Wird sich für Nutzung der App entschieden und stimmt der Lizenznehmer zu, eröffnet der technische Kundensupport einen Servicefall und lädt den Lizenznehmer zur Teilnahme ein. Mithilfe eines Chats bzw. einer Videokonferenz kann der Lizenzgeber den Lizenznehmer bei dem aufgetretenen Problem unterstützen. Der Lizenznehmer hat selbst die Empfehlungen des Lizenzgebers direkt an der Maschine umzusetzen. Der Lizenzgeber hat keinen Zugriff auf die Maschinen. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass die Verantwortung und die Entscheidungsbefugnis für den Betrieb der Maschinen beim Lizenznehmer verbleiben. Der Lizenznehmer hat im Rahmen der Gastlizenz für die Dauer des Servicefalls Zugriff auf die App. Auf entsprechendes Verlangen des Lizenznehmers kann eine Zusammenfassung des Servicefalls zur Verfügung gestellt werden.
1.5 Wenn und soweit für die App eine Vergütung in Geld anfällt, ist die Übertragung der nachfolgend aufgeführten Rechte abhängig von deren vollständigen und vorbehaltlosen Zahlung durch den Nutzer.
2. Rechteeinräumung
2.1 Mit dem Erwerb einer Lizenz ist die Nutzung der erworbenen Lizenz zeitlich begrenzt. Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer das einfache, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, die ihm überlassene App zur bestimmungsgemäßen Ausführung der Anwendung auf eigenem oder dem Nutzer überlassenen Gerät zum eigenen Gebrauch zu nutzen.
2.2 Die Lizenz beinhaltet das Recht zur Installation der App (z.B. auf einem mobilen Endgerät) und die Benutzung der App auf diesem Gerät. Der Nutzer ist berechtigt beliebig viele Neuinstallationen der App vorzunehmen. Das gilt nicht, wenn und soweit die App wegen (a) der angeblichen oder tatsächlichen Verletzung von Urherber-, Marken, Patentrechten, Rechten an Betriebsgeheimnissen oder am Produktdesign oder anderer gewerblicher Schutzrechte beliebiger Personen, (b) der angeblichen oder tatsächlichen Verleumdung, (c) der angeblichen oder tatsächlichen Verletzung von Persönlichkeits- oder Verwertungsrechten Dritter oder (d) der sonstigen angeblichen oder tatsächlichen Verletzung anwendbarer Gesetze durch die App dauerhaft aus dem Apple Store entfernt wurde. Eine Neuinstallation ist dann nicht möglich.
2.3 Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, die Nutzung der Lizenz beim Lizenznehmer insbesondere im Hinblick auf die korrekte Nutzung durch Unternehmensexterne zu prüfen.
2.4 Das Recht unterliegt insoweit den räumlichen Beschränkungen, als der Nutzer versichert, nicht Angehöriger eines Staates zu sein, über den ein Embargo verhängt wurde oder von der US-Regierung als „Terrorismus unterstützend“ klassifiziert wurde. Der Nutzer versichert weiter, nicht auf einer der US-Regierung veröffentlichten Liste solcher Personen geführt wird, welche den geschäftlichen Verkehr mit diesen Personen verbieten oder beschränken.
2.5 Ein Erwerb von weitergehenden Rechten an der App selbst ist damit nicht verbunden. Der Lizenzgeber behält sich insbesondere alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der App vor.
2.6 Der Lizenznehmer darf die App weder vermieten noch verleihen, noch der Öffentlichkeit zugänglich sowie zum Download verfügbar machen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an einen Dritten ist nur unter den Bedingungen dieses Vertrages erlaubt. Soweit nicht etwas anderes vereinbart, ist der Nutzer auch nicht berechtigt, die App zu vervielfältigen, abzuändern, zu bearbeiten, zu übersetzen, zu portieren, zurück zu entwickeln, zu disassemblieren, zu dekomplilieren oder durch sonstige Eingriffe in die App deren Quellcode zu ermitteln, es sei denn, dies ist durch zwingende gesetzliche Regelungen ausdrücklich erlaubt.
Der Lizenznehmer haftet für alle Schäden aufgrund von Urheberrechtsverletzungen, die dem Lizenzgeber aus einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen durch den Lizenznehmer entstehen.
3. Erfassung von Daten
3.1 Der Lizenzgeber darf Daten, Bilder, Videos und sonstige Informationen, insbesondere Informationen über das Endgerät des Nutzers, dessen Betriebssystem und sonstige Applikationen sowie Peripheriegeräte, sammeln und nutzen, um insbesondere Updates und die Serviceleistung zu liefern bzw. zu erbringen. Diese Informationen dürfen ebenso zur allgemeinen Verbesserung der App, der Serviceleistungen und zur Aufbau einer Wissensdatenbank genutzt werden.
3.2 Im Übrigen gilt für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Datenschutzerklärung für die OSDi App „LiveGuide“ und der Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Etwaige weitergehende Befugnisse zur Erhebung personenbezogener Daten des Nutzers oder sonstiger Daten/Informationen über die von dem Nutzer verwendeten Geräte, die sich aus den Nutzungsbedingungen des App Stores ergeben, bleiben hiervon unberührt. Der Lizenzgeber erklärt hiermit, für diese Datenerhebungen nicht verantwortlich zu sein. Der Lizenzgeber hat keinen Einfluss auf Art und Umfang der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten.
4. Änderungen und Updates
4.1 Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor nach eigenem Ermessen und eigener zeitlicher Planung die App jederzeit zu ändern bzw. zu aktualisieren und an geänderte Einsatzumgebung anzupassen. Dies kann dazu führen, dass die geänderte App nicht mehr in der gleichen Systemumgebung genutzt werden kann. Ansprüche gegen den Lizenzgeber können hieraus nicht abgeleitet werden. Soweit der Lizenzgeber Updates für die App allgemein für den Markt freigibt, kann der Nutzer diese erwerben. Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, Aktualisierungen solchen Lizenznehmern zur Verfügung zu stellen, die nicht registriert sind oder wenn eine eventuelle Aktualisierungsgebühr nicht bezahlt wurde.
4.2 Der Lizenzgeber haftet nicht dafür, dass die vom Lizenznehmer oder von Dritten vorgenommenen Änderungen der App (auch mit Updates) nutzbar bzw. kompatibel sind.
5. Lizenz- und Servicekosten
5.1 Die Lizenz- und Servicekosten sind dem Angebot zu entnehmen und richten sich nach der jeweiligen Lizenz, die der Lizenznehmer im Rahmen der vereinbarten Leistungen nutzt:
| Gastlizenz | Standardlizenz | Premiumlizenz |
Features | |||
Fall erstellen | SMS-Einladung durch Fette Experte | X | X |
Kollegen mit Lizenz zum Servicefall einladen |
| X | X |
Beliebige dritte Partei als Gast zum Servicefall einladen |
|
| X (max. 10 Gäste über alle offenen Fälle) |
Servicefälle mit einem Experten von Fette Compacting lösen | X | X | X |
Lizenz für die Dauer des Falls | X |
|
|
Zusätzliche Einzellizenzen |
| X | X |
Digitales Archiv für die Fälle |
| X | X |
In-App Übersetzung mit Deep-L | X | X | X |
Smart Glass Einsatz | X | X | X |
Freiminuten | 30 Min. | 45 Min. | 60 Min. |
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Kaufpreis ist fällig und zahlbar mit Rechnungsstellung.
5.2 Mit der Standardlizenz erwirbt der Auftraggeber 6 (sechs) Lizenzen pro Site. Er hat die Möglichkeit die App mit oder ohne Auftragnehmer/Lizenzgeber zu nutzen. Die Mitarbeiter des Auftraggebers/Lizenznehmers, die über eine Lizenz verfügen, können die App als Kommunikationsmittel zum Austausch von Informationen oder zur Lösungsfindung nutzen. Bei Bedarf können sie den Auftragnehmer zum Servicefall einladen.
5.3 Mit der Premiumlizenz erwirbt der Auftraggeber 12 (zwölf) Lizenzen pro Site. Bei der Premiumlizenz ist ebenfalls eine Zusammenarbeit mit oder ohne Auftragnehmer/Lizenzgeber möglich. Zusätzlich hat der Auftraggeber hier die Möglichkeit eine dritte Partei zum Servicefall hinzuziehen. Die Anzahl der Gäste beschränkt sich auf maximal 10 Personen für alle offenen Servicefälle.
5.4 Im Wesentlichen erwirbt der Auftraggeber pro Standort sechs Lizenzen bei einer Standardlizenz oder pro Standort 12 Lizenzen bei einer Premiumlizenz. Benötigt der Auftraggeber darüber hinaus noch weitere Lizenzen, muss der Auftraggeber diese käuflich erwerben.
5.5 Die Gastlizenz wird inkl. 30 Freiminuten lizenzkostenfrei für die Dauer des Servicefalls zur Verfügung gestellt.
5.6 Die Kosten für die Standard- und Premiumlizenz sowie für jede weitere Standard- und Premium-Zusatzlizenz sind dem beigefügten Angebot zu entnehmen. Nach den Freiminuten erfolgt ein Angebot für die erwartete Zeit, die die Problembehebung in Anspruch nehmen wird oder es erfolgt ein Techniker-Einsatz vor Ort, der entsprechend abgerechnet wird.
5.7 Die Zahlung der Lizenzkosten erfolgt jährlich im Voraus. Bei Nicht-Zahlung werden die Lizenzen gesperrt.
5.8 Zum unverbindlichen Kennenlernen bietet der Auftragnehmer dem Auftraggeber einmalig einen kostenlosen Test an. Der Auftragnehmer behält sich vor weitere Tests anzubieten und bei mehrfacher Nutzung des Testangebots den Zugang nach eigenem Ermessen einzustellen. Der Test endet automatisch nach vier (4) Wochen. Eine kostenpflichtige Nutzung entsteht erst, wenn der Auftraggeber dies wünscht.
5.9 Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass der Auftragnehmer den Auftraggeber auch während der Testphase, auch durch andere Dienstleister, regelmäßig über das Produkt LiveGuide, weitere Produkte des Auftragnehmers und Veranstaltungen per E-Mail oder per Telefon informiert. Der Zusendung dieser Informationen kann der Auftraggeber jederzeit für die Zukunft widersprechen.
6. Dauer und Kündigung des Nutzungsrechts
Das Nutzungsrecht beginnt mit der Bestätigung der vorliegenden Lizenzbedingungen durch den Lizenznehmer und besteht nach dem Erwerb der Lizenzen zeitlich beschränkt.
Jede Nutzung des Produkts durch den Lizenznehmer über das in Ziffer 2 vertraglich vereinbarte Maß hinaus, ist eine vertragswidrige Handlung, welche den Lizenzgeber zur umgehenden und fristlosen Beendigung des Nutzungsrechts berechtigt. Sämtliche im Rahmen dieses Vertrags erteilten Nutzungsrechte werden durch diese fristlose Beendigung unmittelbar beendet und fallen automatisch an den Lizenzgeber zurück. In diesem Fall hat der Lizenznehmer die Nutzung der App unverzüglich und vollständig einzustellen, sämtliche auf seinen Systemen/mobilen Endgeräten installierten Kopien der App zu löschen.
7. Sach- und Rechtsmängel
7.1 Soweit der Lizenznehmer die kostenlose Gastlizenz der App nutzt, bestehen die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Lizenzgeber nur in Fällen, in welchen dem Lizenzgeber Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, sowie in Fällen, in denen der Lizenzgeber einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
7.2 Der Lizenzgeber leistet bei Mängeln zunächst Gewähr durch Nacherfüllung. Hierzu überlässt er nach seiner Wahl dem Nutzer einen neuen, mangelfreien Softwarestand der App oder beseitigt den Mangel. Schlägt eine der Schwere des Mangels angemessene Anzahl von Nacherfüllungsversuchen fehl und/oder ist die Nacherfüllung nicht innerhalb zumutbarer Zeit erfolgt, so ist der Lizenznehmer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
7.3 Die Sachmängelgewährleitung gilt nicht für Mängel, die darauf beruhen, dass die App in einer Umgebung eingesetzt wird, die den Systemvoraussetzungen der App nicht gerecht werden. Darüber hinaus übernimmt der Lizenzgeber keine Gewähr dafür, dass die App den Anforderungen und Zwecken des Lizenznehmers genügt oder mit anderen von ihm ausgewählten Programmen zusammenarbeitet. Die Verantwortung für die richtige Auswahl und Benutzung der App sowie der damit beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse trägt der Lizenznehmer.
Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben insbesondere in Werbemitteln, sind keine Beschaffenheitsangaben.
7.4 Die Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Freischaltung der App, spätestens 12 Monate nach Durchführung der jeweiligen mangelhaften Supportleistung. Auftretende Mängel müssen vom Lizenznehmer unverzüglich schriftlich gerügt werden. Bei Sachmängeln erfolgt dies unter Beschreibung der Zeit des Auftretens der Mängel und der näheren Umstände.
7.5 Die Rechte des Lizenznehmers wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung des Lizenzgebers Änderungen an der App vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Lizenzgeber weist nach, dass die Änderungen keine für den Lizenzgeber unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung der Mängel haben.
8. Haftung
8.1 Die Haftung wird der Höhe nach auf den Schaden begrenzt, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist, höchstens jedoch bis zu einem Betrag in Höhe der Jahreslizenzgebühr. Hinsichtlich von Schäden, die sich aus einer Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit und/oder der Verletzung einer Garantiezusage ergeben und/oder grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Dasselbe gilt für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Soweit der Nutzer die App kostenlos nutzt, haftet der Lizenzgeber nur in Fällen, in welchen der Lizenzgeber Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt sowie in Fällen, in denen der Lizenzgeber einen Mangel arglistig verschwiegen hat und dem Lizenznehmer/Nutzer hieraus ein Schaden entsteht.
8.2 Der Lizenzgeber haftet nur für unmittelbare Schäden, nicht für mittelbare und Folgeschäden (insbesondere nicht für Produktionsausfall, entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall, Vertragseinbußen oder jeden anderen Folgeschaden). Der Lizenzgeber haftet auch nicht für Datenverlust, es sei denn, dass der Lizenzgeber deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht und der Lizenznehmer sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
8.3 Dem Lizenznehmer ist bekannt, dass er im Rahmen seiner Obliegenheit zur Schadensminderung eine regelmäßige Sicherung seiner Daten vorzunehmen und im Falle eines vermuteten Softwarefehlers alle zumutbaren zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen hat.
Eine weitergehende Haftung des Lizenzgebers besteht nicht. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zu Gunsten der Erfüllungsgehilfen des Lizenzgebers.
8.4 Die Kompatibilität der App zu bestehenden Hard- wie auch Softwarekonfiguration des Nutzers wird nur zu den ausdrücklich in dem jeweiligen Angebot erwähnten Systemen gewährleistet. Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung für die Kompatibilität der App zu anderen Hardware- oder Softwarekonfiguration des Nutzers, die nach der Bestellung durch den Nutzer geändert wurden. Ebenso wenig wird eine Haftung für die Kompatibilität von Systemen gewährleistet, die eventuell gleichzeitig mit der Leistung des Lizenzgebers beim Nutzer durch andere Lieferanten in Betrieb genommen werden. Abweichungen sind gesondert zu vereinbaren.
8.5 Für Schäden, die auf Handlungen Dritter und/oder des Lizenznehmers (und/oder seiner Mitarbeiter) im Rahmen der Nutzung der App zurückzuführen sind, übernimmt der Lizenzgeber keine Haftung. Insbesondere haftet der Lizenzgeber nicht für Informationen und Daten (wie beispielsweise für Bilder, Fotografien, Videos, Chats), die der Nutzer bereitstellt, hochlädt oder in sonstiger Weise in der App selbst verarbeitet.
9. Obhutspflichten
9.1 Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die App durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu sichern. Die Mitarbeiter des Lizenznehmers und Dritte sind nachdrücklich auf die Einhaltung der vorliegenden Bedingungen sowie des Urheberrechts hinzuweisen. Der Lizenznehmer wird seine Mitarbeiter und Dritte insbesondere dazu auffordern,
- die App nur für interne Zwecke einzusetzen,
- keine unangemessenen Themen und Materialien/Daten auszutauschen und/oder hoch zu laden,
- keine Daten und Informationen zu verarbeiten und zu verwenden, die die Urheberrechte, Markenrechte, Patente, Geschäftsgeheimnisse oder andere geschützte Rechte eines Dritten verletzen und
- keine Dateien, Bilder und/oder Videos mit Viren, trojanischen Pferden, Würmern, „Zeitbomben“ oder Cancelbots oder beschädigte Dateien oder vergleichsweise Programme upzuloaden, die den Betrieb eines anderen Computers oder fremdes Eigentum schädigen können.
Kommt der Lizenznehmer dieser Verpflichtung nicht nach, hat der Lizenzgeber das Recht den Vertrag aus wichtigen Grund zu kündigen. Verletzt der Lizenznehmer, seine Mitarbeiter oder der Dritte das Urheberrecht des Lizenzgebers, ist der Lizenznehmer verpflichtet, nach Kräften an der Aufklärung der Urheberrechtsverletzung mitzuwirken, insbesondere den Lizenzgeber unverzüglich über die entsprechenden Verletzungshandlungen in Kenntnis zu setzen.
9.2 Der Lizenznehmer wird es dem Lizenzgeber auf dessen Verlangen ermöglichen, den ordnungsgemäßen Einsatz der App zu überprüfen, insbesondere daraufhin, ob der Lizenznehmer die App qualitativ und quantitativ im Rahmen der von ihm erworbenen Lizenzen nutzt. Hierzu wird der Lizenznehmer dem Lizenzgeber Auskunft erteilen, Einsicht in relevante Dokumente und Unterlagen gewähren sowie eine Überprüfung der eingesetzten Hardware- und Softwareumgebung ermöglichen.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Etwaige Nebenabreden zu diesen Lizenzbedingungen sind nur wirksam, wenn sie vom Lizenzgeber schriftlich bestätigt worden sind. Das gilt auch für die Aufhebung dieser Bestimmung.
10.2 Hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis gilt die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts.
10.3 Sofern der Lizenznehmer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, wird für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, Lübeck als Gerichtsstand vereinbart.
10.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien vereinbaren bereits jetzt für diesen Fall, dass die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzt wird, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Lücke.
FETTE COMPACTING, November 2021.